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Unsere AGB
Allgemeine Gesch?ftsbedingungen
der BRIO Kontrollspiegel GmbH


1. Angebote und Vertragsabschl?sse
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen bed?rfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Best?tigung. Das Gleiche gilt f?r s?mtliche Nebenabreden oder sonstigen Zusagen. An Zeichnungen, Mustern, Katalogen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d?rfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt. Den von den "Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen" abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdr?cklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch f?r den Fall, dass der Besteller f?r den Widerspruch eine besondere Form festgelegt hat. Ist in den Einkaufsbedingungen des Bestellers ein Widerspruch ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der formularm??igen Einkaufs-/Verkaufsbedingungen die gesetzliche Regelung.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich in Euro zuz?gl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei nachtr?glicher Einf?hrung oder Erh?hung von Z?llen, Steuern, Frachten, Energiekosten usw. sind wir berechtigt, diese, auch wenn dieselben r?ckwirkend in Kraft treten, dem K?ufer zu berechnen. Infolge von W?hrungsumstellungen eintretende Kurs?nderungen k?nnen von uns, sofern dieselben nach Abschluss des Gesch?ftes eintreten, der Berechnung zugrunde gelegt werden. Alle Preise gelten ab Werk bzw. Lager. Sie schlie?en die Verpackungskosten nicht ein, es sei denn, dies sei bei Vertragsabschluss ausdr?cklich vereinbart worden. Die Verpackung wird vom Verk?ufer zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zur?ckgenommen werden. Ma?gebend sind die in der Auftragsbest?tigung oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Unsere Rechnungen sind, sofern keine anderen Bedingungen vereinbart werden, nach Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H?he von 2 % ?ber dem jeweiligen Diskontsatz der LZB zu erheben. die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Die Zahlungen sind f?llig unabh?ngig vom verz?gerten Eingang der Rechnung oder der Ware oder von der Inverwendungnahme der Ware, ebenfalls unabh?ngig vom Recht der M?ngelr?ge. Der K?ufer ist zur Aufrechnung, Zur?ckbehaltung oder Minderung, auch wenn M?ngelr?gen oder Gegenanspr?che geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr?che rechtskr?ftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Unsre Vertreter, Fahrer, Beifahrer usw. sind nur gegen Vorlage unserer schriftlichen Inkasso-Vollmacht zum Geldeinzug berechtigt. Wechsel und Schecks werden nur erf?llungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einl?sung als Zahlung. Diskont- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Empf?ngers. Bei einem Zahlungsr?ckstand mit einer Zahlung von mehr als einer Woche werden auch noch nicht f?llige Anspr?che aller Art sofort einforderbar. Dasselbe gilt auch f?r den Fall, dass die pers?nliche oder wirtschaftliche Lage der Schuldner unsere Anspr?che gef?hrdet erscheinen lassen, Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Bestellers ist ausgeschlossen.

3. Lieferung
Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gew?hr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbest?tigung. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Lieferwerk verlassen hat bzw. zur Verf?gung gestellt worden ist. Lieferverz?gerungen aufgrund h?herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verk?ufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unm?glich machen - hierzu geh?ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh?rdlich Anordnungen usw. - hat der Verk?ufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verk?ufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf?llten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur?ckzutreten. Wenn nicht anders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung f?r die billigste Verfrachtung ?bernehmen. Mit Verlassen des Werkes gehen s?mtliche Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Bestellers. Je nach Art des Versandgutes sind bei den Lieferungen Abweichungen auf Gewicht, St?ckzahl und Abmessungen bis 10% gestattet. Dies gilt auch f?r Teillieferungen.

4. Gew?hrleistung
Bei begr?ndeten Gew?hrleistungsanspr?chen es K?ufers werden wir nach unserer Wahl entweder den Mangel durch Nachbesserung beheben oder f?r die mangelhafte Ware ersatzweise eie mangelfrei Ware liefern (Nacherf?llung). Die Geltendmachung von Gew?hrleistungsanspr?chen ist grunds?tzlich ausgeschlossen, wenn die Waren unsachgem?? behandelt worden ist. Nat?rlicher Verschlei? ist von der Gew?hrleistung ausgeschlossen. Der K?ufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverz?glich bei Eingang gewissenhaft zu pr?fen. Offensichtliche M?ngel sind unverz?glich uns gegen?ber anzuzeigen, sp?testens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware. Erfolgt die unverz?gliche Mitteilung nicht, so sind Gew?hrleistungsanspr?che ausgeschlossen. Die Mitteilung muss vor Benutzung erfolgen. M?ngel, die auch nach sorgf?ltigster Pr?fung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, m?ssen unverz?glich nach M?glichkeit der Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Weiterbenutzung, jedoch sp?testens zwei Monate nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Der R?cklieferung der beanstandeten Ware muss jedoch unser Einverst?ndnis vorausgehen.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gesamten bisher gelieferten und k?nftig zu liefernden Ware bis zur Zahlung unserer gesamten Forderung aus der Gesch?ftsverbindung, auch f?r zuk?nftig entstehende Forderung, bis zur Begleichung eines sich zu Lasten des K?ufers ergebenden Saldos aus dem Kontokorrent-Verh?ltnis vor. Das gilt auch dann, wenn der K?ufer bestimmte Buchungsanweisungen gegeben hat. Bei Eingriffen von dritter Seite hat der K?ufer uns unverz?glich Mitteilung zu machen und genau anzugeben, in welcher Weise und von wem der Eingriff erfolgt ist. Die Kosten einer Widerspruchsklage hat der K?ufer zu tragen. Soweit die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist, ist der K?ufer verpflichtet, seinem K?ufer gegen?ber ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt bis zur v?llige Bezahlung geltend zu machen. Die durch den Weiterverkauf entstandene oder entstehende Forderung wird mit dem Augenblick der Entstehung an uns abgetreten. Bei Eingang einer solchen Forderung ist der Erl?s bis zur H?he unserer Forderung sofort an uns abzuf?hren bzw. bis zur F?lligkeit als unser Eigentum zu verwalten. Der K?ufer hat das Recht, die bezogene Ware zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung gelten wir jedoch als Lieferer im Sinne des ? 950 BGB. Wir erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, w?hrend der Verarbeiter nur Verwalter sein soll. Insoweit, als durch Verarbeitung und Weiterverkauf eine Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erfolgt, geht das dadurch entstandene Miteigentum mit derselben Ma?gabe auf uns ?ber. Der K?ufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Verlust zu versichern. Au?erdem sind auf besonderes Verlangen weitergehende Versicherungen einzudecken. Bei mangelnder Bonit?t, Verschlechterung oder Zahlungsverzug kann sofortige Herausgabe verlangt werden. Der K?ufer erkl?rt sich damit einverstanden, dass wir dann die Ware selbst in Besitz nehmen. Die Kosten der Fortnahme, des Transportes usw. gehen zu Lasten des K?ufers. Zur?ckgenommene Ware steht uns zum freih?ndigen Verkauf und zur Aufrechnung unserer Forderungen zur Verf?gung.

6. Un?bertragbarkeit
Der K?ufer darf seine Anspr?che aus dem Vertrag ohne unsere ausdr?ckliche schriftliche Genehmigung nicht auf Dritte ?bertragen.

7. Recht des Lieferers auf R?cktritt
Voraussetzung f?r die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditw?rdigkeit und Kreditf?higkeit des Bestellers. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder Sicherheiten zu fordern, wenn die unbedingte Sicherheit auf Zahlung nicht gew?hrleistet ist.

8. Nichterf?llung
Bei Nichterf?llung des Kaufvertrages durch den K?ufer ist dieser verpflichtet, an uns zur Abgeltung die bis dahin entstandenen abtragsspezifischen Kosten ohne Schadensnachweis zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzanspr?che werden durch diese Regelung nicht ber?hrt.

9. Erf?llungsort und Gerichtsstand
F?r alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen ist L?denscheid ausschlie?lich Erf?llungsort. Dieses gilt auch hinsichtlich von Anspr?chen wegen M?ngelr?gen. Gerichtsstand f?r beide Teile ist L?denscheid. Deutsches Recht ist ausschlie?lich ma?gebend.

10. Rechtliche Unwirksamkeit
Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen bleiben die Bedingungen im ?brigen verbindlich. Ab?nderungen dieser Verkaufsbedingungen bed?rfen zu ihrer G?ltigkeit unserer ausdr?cklichen schriftlichen Best?tigung, dasselbe gilt f?r die Anerkennung etwaiger Einkaufsbedingungen des Bestellers.

11. Patentverletzung
Wird die Ware vom Besteller besonders beschriebener Ausf?hrung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so ?bernimmt der Besteller die Gew?hr, dass durch die Ausf?hrung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Anspr?chen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben k?nnen, zu befreien.